Hausverwaltungen für Appartements

Wenn ich Eigentümer eine Apartments bin stellt sich früher oder später die Frage nach einer Hausverwaltung. Wir versuchen hier zu erläutern, was eine Hausverwaltung eigentlich macht, welche Aufgaben sie wahr nehmen sollte und was nicht in ihr Gebiet fällt.

Aufgaben einer Hausverwaltung

Insbesondere der Unterschied zwischen einem Immobilienmakler und einer Hausverwaltung ist vielen Menschen nicht ganz klar. Natürlich haben beide mit Immobilien zu tun, ihre Aufgabengebiete unterscheiden sich jedoch grundlegend. Makler sind eigentlich nur mit dem Verkauf oder der Vermietung eines Appartements beauftragt, während eine Hausverwaltung für sämtliche andere Belange zuständig ist.

Im Detail sind dies folgende Aufgaben:

Wohnungseigentumsverwaltung

Die Wohnungseigentumsverwaltung, kurz WEG-Verwaltung genannt, betrifft alle Bereiche des Sondereigentums. Die Hausverwaltung ist dafür zuständig, bei Wohnanlagen mit mehreren Eigentümern die Abrechnung der Eigentümer untereinander durchzuführen. Erfahren Sie mehr über die Pflichten einer Hausverwaltung unter http://www.fachschaft-medizin-halle.de/immobilien-heidelberg/hausverwaltung-heidelberg/.

Die Hauptaufgaben der Hausverwaltung im Detail sind.

  • Abrechnung der Nebenkosten für jeden Eigentümer
  • Verwahrung der Gelder, Rücklagen und Hausgelder der Wohnanlage
  • Erstellung von Wirtschaftsplänen
  • Durchführung von mindestens einer Eigentümerversammlung (Pflicht laut WEG-Gesetz)
  • Durchsetzung von Beschlüssen aus der Eigentümerversammlung
  • Vertreten der Belange der Eigentümer (nicht die der Mieter)

Sondereigentumsverwaltung

Die Sondereigentumsverwaltung betrifft alle Bereiche innerhalb Ihres Sondereigentums, also Ihrer Wohnung. Bei Appartements mit vielen Mietern oder Gästen werden zu den sonst üblichen Leistungen auch Dinge kommen wie Schlüsselübergaben, Beauftragung und Überprüfung des Reinigungsservices und ähnliches.

Dazu kommen auch folgende Arbeiten infrage:

  • Reparaturen innerhalb der Wohnung
  • Kontrolle der Miete / Übernachtungskosten
  • Erledigung aller Schriftwechsel
  • Regelmäßige Kontrolle und Besichtigung der Wohnung

Natürlich sind Sie hier in Ihrer Vertragsgestaltung recht frei. So können einzelne Punkte hinzukommen oder entfernt werden. Der Service der Sondereigentumsverwaltung bietet sich für Personen an, die nicht vor Ort sein können oder berufsbedingt sehr wenig Zeit haben sich um Ihre Wohnung und Ihre Mieter zu kümmern.

Mietverwaltung

Bei der Mietverwaltung sind Sie alleiniger Eigentümer der Immobilie und müssen nicht gegenüber anderen abrechnen. Die Leistungen, die die Hausverwaltungen Ihnen anbietet, sind vollkommen frei verhandelbar. Sie können mit der Hausverwaltung vereinbaren, dass diese sich nur um Reparaturen oder um alles kümmern soll – Sie entscheiden.

Typische Preise einer Hausverwaltung

Natürlich sind die Preise, die eine Hausverwaltung aufruft, regional sehr unterschiedlich. Tendenziell lässt sich aber sagen, dass je größer die WEG ist, also je mehr Wohneinheiten sich in einer Anlage befinden, desto günstiger wird es für Sie. Natürlich lassen Hausverwaltungen sich Zusatzleistungen auch entsprechend vergüten. Für die großen Eigentümergemeinschaften gehen die Verwaltungen oft an die Grenze von teilweise knapp unter 15 €. Kleine Eigentümergemeinschaften von drei oder vier Einheiten können in der Spitze schon mal 35 € zahlen. Des Weiteren erhöhen Probleme und Streitigkeiten innerhalb einer Wohngemeinschaft oft merklich den Preis.

Tipps für die Wahl einer Hausverwaltung

Man kann es ruhig aussprechen, wie in vielen Branchen, tummeln sich auch unter den Hausverwaltern schwarze Schafe. Sie können diese aber recht leicht ausmachen. Achten Sie darauf, dass die Verwaltung ein seriöses Auftreten hat. Dazu zählen Dinge wie Visitenkarten, eine Homepage und ein Büro außerhalb der eigenen Wohnung. Wenn Sie dann nicht noch auf den letzten Euro bei der Wahl der Hausverwaltung schauen, kann eigentlich nicht viel schiefgehen.